Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 4 Klageregister; Verordnungsermächtigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/4#abs-1 (1) Musterverfahrensanträge, deren Feststellungsziele den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), werden im Klageregister in der Reihenfolge ihrer Bekanntmachung erfasst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/4#abs-2 (2) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Klageregister bekannt gemachten Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung, die Zulässigkeit ihrer Veröffentlichung und die Richtigkeit der Darstellung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/4#abs-3 (3) Die Einsicht in das Klageregister steht jedem unentgeltlich zu.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/4#abs-4 (4) Die im Klageregister gespeicherten Daten sind nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens oder im Fall des § 6 Absatz 5 nach Zurückweisung des Musterverfahrensantrags unverzüglich zu löschen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/4#abs-5 (5) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des Klageregisters, insbesondere über Eintragungen, Änderungen, Löschungen, Einsichtsrechte, Datensicherheit und Datenschutz zu treffen. Dabei sind Löschungsfristen vorzusehen sowie Vorschriften, die sicherstellen, dass die Bekanntmachungen
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 4 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Braunschweig, 12.08.2019 – 3 Kap 1/16Zitiert von 4
- BGH, 29.07.2014 – II ZB 30/12Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter Beteiligung an einer Medienfondsgesellschaft: Aufklärungspflichten hinsichtlich der Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des AnlagemodellsZitiert von 36
- BGH, 06.07.2021 – XI ZB 27/19Kapitalanlegermusterverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch einen Beschluss des OberlandesgerichtsZitiert von 5
- BGH, 21.07.2020 – II ZB 19/19Betroffener Emittent für Schadensersatzansprüche bei Emittentenpublizität am SekundärmarktZitiert von 16
- BGH, 16.06.2020 – II ZB 10/19KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren MusterverfahrensZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 3/17Zitiert von 4
- KG, 09.11.2017 – 8 Kap 1/17
- BGH, 04.05.2017 – III ZB 62/16Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindung des Oberlandesgerichts an einen VorlagebeschlussZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.